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Bei Verdacht auf Geflügelpest (Vogelgrippe) bei Wildvögeln und Hausgeflügel müssen Sie umgehend das für Sie zuständige Veterinäramt informieren.
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus arbeitsunfähig erkrankt sind, kann Ihnen Krankengeld gewährt werden.