Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie soziale Entschädigungsleistungen erhalten. Auch als Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende einer gesundheitlich geschädigten Person, können Sie diese Leistung erhalten.
Ihr Einkommen hat sich aufgrund einer anerkannten Schädigung verringert? Vielleicht können Sie einen Berufsschadensausgleich erhalten. Näheres erfahren Sie hier.
Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit und erhalten Krankengeld? Dann können Sie eine Erstattung der Aufwendungen für Ihre Alterssicherung beantragen.
Sie erhalten monatlich eine Zahlung der sozialen Entschädigung? Möglicherweise können Sie stattdessen auch eine einmalige Abfindung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie benötigen Übersetzungsleistungen im Zusammenhang Ihrer sozialen Entschädigungsleistung? Die anfallenden Kosten können Ihnen gegebenenfalls erstattet werden
Sie haben während eines Aufenthaltes im Ausland einen gesundheitlichen Schaden erlitten? Unter bestimmten Umständen können Sie eine Entschädigung erhalten.
Sie haben durch eine anerkannte Schädigung Schwierigkeiten, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen? Dann können Sie vielleicht Unterstützung in Form von Leistungen zur Teilhabe erhalten.
Wenn Sie Anspruch auf soziale Entschädigung haben, können Sie in besonderen Einzelfällen zusätzliche Leistungen erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Ihnen wurde ein Anspruch auf soziale Entschädigung festgestellt? Dann können Sie Krankenbehandlungen erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier
Wenn Sie wegen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung behandelt werden müssen und deshalb nicht arbeiten können, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten.
Sie halten sich im Ausland auf und benötigten eine Krankenbehandlung aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge? Möglicherweise können Sie eine Kostenerstattung erhalten.
Sie sind pflegebedürftig und haben einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung? Hier erfahren Sie, welche Pflegeleistungen Sie gegebenenfalls erhalten können
Wenn Sie in der ehemaligen DDR wegen einer ungerechten Verwaltungsentscheidung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Sie vielleicht Leistungen zur Beschädigtenversorgung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.
Sie haben Ihre verstorbene Ehepartnerin oder Ihren verstorbenen Ehepartner aufgrund einer anerkannten Schädigung langjährig gepflegt? Möglicherweise können Sie einen Pflegeausgleich erhalten.
Wenn Sie als asylsuchende Person in Deutschland ankommen, ist die Zentrale Erstaufnahme Ihre erste Anlaufstelle, in der Sie untergebracht, medizinisch versorgt und über das weitere Asylverfahren informiert werden.