Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem schädigungsbedingten Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt: Stufe I: 360,00 Euro Stufe II: 615,00 Euro Stufe III: 877,00 Euro Stufe IV: 1.125,00 Euro Stufe V: 1.460,00 ...
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Als beeinträchtigte Person (Beschädigte oder Beschädigter) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.
Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.