Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Kriegsopfer"

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Zahlung der Pflegezulage für Kriegsopfer

Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem schädigungsbedingten Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt: Stufe I: 360,00 Euro Stufe II: 615,00 Euro Stufe III: 877,00 Euro Stufe IV: 1.125,00 Euro Stufe V: 1.460,00 ...

Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage für Kriegsopfer

Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

Sie können Sterbegeld beantragen, wenn ein angehöriges Kriegsopfer verstorben ist.

Heilbehandlung für Kriegsopfer beantragen

Als beeinträchtigte Person (Beschädigte oder Beschädigter) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.

Bestattungsgeld für Kriegsopfer beantragen

Sie können Bestattungsgeld beantragen, wenn ein angehöriges Kriegsopfer verstorben ist.

Kriegsopferfürsorge Gewährung für Beschädigte

Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.

Kriegsopferfürsorge Gewährung für Hinterbliebene

Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.