Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Kuren im Rahmen der Kriegsopferfürsorge bieten Ihnen, als kriegsversehrte oder hinterbliebene Person, spezielle Gesundheitsmaßnahmen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.