Private künstlerische Berufsfachschulen können ihre Ausbildungsgänge als gleichwertig gemäß §2 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkennen lassen. Dies ermöglicht den Auszubildenden, ...
Anerkennungen als gleichwertig gemäß § 2 Absatz 2 BAföG, schulrechtliche und steuerrechtliche Fragen, Schulaufsicht über Künstlerische Privatschulen, Landesverband der privaten Kreativschulen Hamburg.
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz für Künstlerische Schulen und selbständige Lehrer*innen
Sie benötigen eine Gesundheitsbescheinigung für Tiere.
Professionelle in Hamburg lebende Kulturschaffende und Hamburger Kultureinrichtungen können sich um Förderung ihrer internationalen Vorhaben bewerben.