Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als ö ...
Sie dürfen weder Gartenabfälle wie Laub oder Äste noch Holzreste wie Paletten oder Bauholz verbrennen. Nutzen Sie umweltfreundliche Entsorgungswege.