Wenn Sie Gegenproben oder Zweitproben für Unternehmen zur Überprüfung der Lebensmittelsicherheit untersuchen möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde.
Der Vollzug des Tierschutzgesetzes erfolgt in den sieben Bezirksämtern, Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit. Dies beinhaltet insbesondere die Erteilung von Erlaubnissen ...