Wenn Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in eine gut integrierte Person ausländischer Herkunft ist und Sie aufgrund dieser Beziehung eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der ...
Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, die mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben, können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine ...
Wenn Sie von Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten / Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner dauernd getrennt leben, kann im Jahr nach der Trennung nicht mehr die familiengerechte Steuerklassenkombination (III/V; IV/IV; IV/IV mit Faktor) ...
Verstirbt Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner, werden Sie grundsätzlich in die Steuerklasse III im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr eingereiht.
Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der ...
Wenn Sie und Ihr ehemaliger Ehepartner oder Ihre ehemalige Ehepartnerin rechtskräftig geschieden sind und Sie außerstande sind, sich selbst zu versorgen, können Sie von ihrem ehemaligen Partner unter Umständen einen angemessenen Unterhalt verlangen.
Als Familienangehörige /-r eines Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Mai 2013 entschieden (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.), dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Das Einkommensteuergesetz wurde ...
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese seit dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen ...
Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.
Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers sind und aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.
Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie Ihre Heirat in Deutschland registrieren lassen. Sie erhalten dann eine deutsche Eheurkunde für die im Ausland geschlossenen Ehe.
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. ...