Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Hund von der allgemeinen Leinenpflicht in Hamburg befreien lassen.
Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). ...