Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Lohnkirchensteuer"

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Kirchenaustritt Änderung Lohnsteuer

Für den Austritt aus einer steuerhebenden Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an das Standesamt.

Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt

Wenn Sie in eine Religionsgemeinschaft eintreten oder nach einem Austritt wieder eintreten, die Steuern erhebt, geben Sie eine Erklärung gegenüber der Religionsgemeinschaft ab.

ELStAM, Arbeitnehmer, Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahre

Leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder werden grundsätzlich bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, steuerlich berücksichtigt. Dem Arbeitgeber wird im elektronischen ...