Sie möchten aus der Kirche oder einer anderen steuerhebenden Religionsgemeinschaft austreten? Was Sie zur Kirchensteuer wissen müssen, erfahren Sie hier.
Sie möchten in eine Religionsgemeinschaft eintreten oder nach einem Austritt wieder eintreten? Was Sie zur Kirchensteuer wissen müssen, erfahren Sie hier.
Freibeträge für leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder, die am 1. Januar das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag durch das Finanzamt monatlich als Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt. Sie wirken sich ...