Wenn Sie in eine Religionsgemeinschaft eintreten oder nach einem Austritt wieder eintreten, die Steuern erhebt, geben Sie eine Erklärung gegenüber der Religionsgemeinschaft ab.
Leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder werden grundsätzlich bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, steuerlich berücksichtigt. Dem Arbeitgeber wird im elektronischen ...