Jedem Arbeitgeber werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer elektronisch mitgeteilt (Ausnahme: siehe Link zum Härtefallantrag). Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte, Ersatzbescheinigung) haben in der Regel keine Bedeutung mehr. Der ...
1. Steuerklasse VI anstelle der eigentlich zutreffenden Steuerklasse Mögliche Ursache: Der Arbeitgeber hat bei der Anmeldung des Arbeitnehmers in der ELStAM-Datenbank irrtümlich nicht das Kennzeichen 'Haupt-Arbeitgeber' gesetzt. Lösungsansatz: Der ...
Die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten (im Sinne des §41 Absatz 2 des Einkommensteuergesetztes) eines Arbeitgebers, der ertragssteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und für den in Hamburg eine lohnsteuerliche ...
Die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten (im Sinne des §41 Absatz 2 des Einkommensteuergesetztes) eines Arbeitgebers, der ertragssteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und für den in Hamburg eine lohnsteuerliche ...
Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten hat.
Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.
Sollten Arbeitnehmer feststellen, dass die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) von den Daten abweichen, die bislang dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt wurden, kann dies verschiedene Ursachen haben. 1. Ergeben sich Abweichungen beim ...
Auskünfte zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von geringfügigen Beschäftigungen sind in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Broschüre zu finden (siehe Links). Das Arbeitsentgelt für eine ...