Das Gemeinsame Mahngericht Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist für den Erlass von Mahn-und Vollstreckungsbescheiden sowie die Bearbeitung von Widersprüchen zuständig.
Zuständigkeit für den Zahlungsverkehr, die Buchhaltung und die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Steuer)!