Das Gesundheitsamt ist Ihre Anlaufstelle für meldepflichtige Krankheiten oder Erreger. Wenn Sie betroffen sind, wird sich das Gesundheitsamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn Sie eine vertragsärztliche oder vertragspsychotherapeutische Tätigkeit in der ambulanten Versorgung ausüben möchten, müssen Sie sich in das Arztregister eintragen lassen.
Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ...