Bei Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen können Ihre im Melderegister gespeicherten Daten gesperrt werden.
Öffentliche Stellen sowie Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ausgewählte, personenbezogene Daten aus dem Melderegister abrufen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sie wollen eine Auskunft aus dem Melderegister aus dem Zeitraum von 1963 bis 1990? Wie Sie Informationen zu einer Person aus dem Mikrofilmarchiv erhalten, erfahren Sie hier.
Bei Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen können Ihre im Melderegister gespeicherten Daten gesperrt werden.