Rechtsanwälte und Firmen können eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Sie können diese schnell und unkompliziert online oder vor Ort bei der Meldebehörde beantragen, um aktuelle Anschriften und relevante Daten zu erhalten.
Durch eine erweiterte Melderegisterauskunft können Sie umfassende Informationen zu einer Person, wie frühere Anschriften, Familienstand und Staatsangehörigkeit erhalten.
Bei Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen können Ihre im Melderegister gespeicherten Daten gesperrt werden.
Durch eine Melderegisterauskunft aus dem Mikrofilmarchiv können Sie Informationen von 1963 bis 1987 zu einer gesuchten Person, wie Name, Anschrift und Geburtsdatum erhalten.
Die Unauffindbarkeitsbescheinigung wird zumeist von Anwälten zur Vorlage bei Gerichten benötigt. Inhalt: Die gesuchte Person ist unbekannt verzogen (unauffindbar). Der Begriff stammt aus den 50er Jahren. Er bezeichnete eine ...