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Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ...
Hier erhalten Sie Informationen zur Meldeverpflichtungen nach dem Masernschutzgesetz und können Ihre Meldung digital abgeben.