Wenn Sie behördlich angeordnete Emissionen und Immissionen als Dienstleistung für Andere messen möchten, benötigen Sie eine Zulassung von der zuständigen Behörde.
Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen.
Sie können die Bekanntgabe als Untersuchsuchungsstelle im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich beantragen.
Sie möchten sich über Möglichkeiten gegen Lärmbelästigungen in Hamburg informieren?