Sie möchten Ihren Betrieb aus dem "Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" löschen lassen? Hier erfahren Sie mehr.
Hier erfahren Sie, wo und wie Sie Ihren selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe anzeigen können.
Hier erfahren Sie, wo und wie Sie eine Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten können.
Sie haben einen handwerklichen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland? Hier erfahren Sie, wo Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen können.
Bei einem Überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 GewO (auch Vertrauensgewerbe genannt) handelt es sich z.B. um Kfz Handel, Reisebüros, Schlüsseldienste, Handel mit hochwertigen Gebrauchtwaren und Konsumgütern, ...
Sie möchten verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten gemeinnützig oder gewerblich sammeln? Dann müssen Sie dies vor Beginn Ihrer Sammlung bei der zuständigen Behörde anzeigen.