Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle kann Ihnen in dieser Situation helfen.
Sie können Ihre Miet-, Wasser-, Heizung- oder Energiekosten nicht mehr bezahlen und haben deshalb Schulden? Wenn Ihnen daher der Verlust Ihrer Wohnung droht, finden Sie hier Hilfe und Unterstützung.
Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, damit Sie Ihre Wohnung nicht wegen Mietschulden verlieren. Wenn Ihnen die Wohnung bereits gekündigt wurde, können Sie Beratung und Hilfe erhalten.