Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie die Einbürgerung beantragen.
Sie können eine Vorbeglaubigung oder Apostille für behördliche Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.
Alle Deutschen, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beantragen. Deutsche Staatsbürger, die nicht in Hamburg gemeldet sind, können ihren Reisepass im Amt für Migration der Behörde für Inneres ...
Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind ...
Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis/Reisepass eingetragen werden. Im Zeitraum vom 01.11.2007 bis 01.11.2010 war der Eintrag nicht möglich. Der Ordens- oder Künstlername muss nachgewiesen werden. Bevor ...