Als ärztliche oder zahnärztliche Praxis müssen Sie der zuständigen Stelle die Ergebnisse von Prüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung melden.
Wenn Sie als Privatperson Unregelmäßigkeiten in einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche feststellen, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.