Wenn Ihre bedarfsauslösende Lebenslage nicht im Sozialrecht geregelt wird, kann Hilfe in sonstigen Lebenslagen gewährt werden.
Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie eine Kostenerstattung für die Mittagsverpflegung in der Schule erhalten.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in der Schule sowie Nachhilfe, Verpflegung und Beförderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.