Sie möchten eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage in Betrieb nehmen? Wie Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen können, erfahren Sie hier.
Sie planen eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Dies müssen Sie bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Sie möchten eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage endgültig stilllegen? Wie Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen, erfahren Sie hier.
Sie betreiben bereits eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Dann müssen Sie diese der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen
Als Betreiberin oder Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage, müssen Sie den Schadstoffausstoß unter bestimmten Voraussetzungen durch kontinuierliche Messungen ermitteln und über die Ergebnisse einen ...
Sie betreiben eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Wie Sie den Messbericht über die Einzelmessungen von Luftschadstoffen übermitteln, erfahren Sie hier.