Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften bewilligen lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beim Amt für Arbeitsschutz abweichende Arbeitszeiten beantragen und bewilligen lassen.