Wenn Sie Anlagen errichten oder betreiben möchten, die die Umwelt in besonderem Maße schädigen können oder die Allgemeinheit gefährden können, benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie als Betreiber oder Betreiberin einer Deponie zur Abgabe der Emissionserklärung verpflichtet sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Emissionserklärung abzugeben, befreien lassen.
Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden.