Wenn Sie als Vormund bestimmte Rechts-, Finanz- und Handelsgeschäfte für ihr Mündel (unter Vormundschaft stehende Person) tätigen wollen, müssen Sie dafür zunächst eine familiengerichtliche Genehmigung einholen.
Wenn Sie ehrenamtlich als Vormund tätig sind, können Sie sich Ihre Ausgaben erstatten lassen. Das heißt, Sie bekommen das Geld zurück, das Sie im Rahmen der Vormundschaft ausgegeben haben.