Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, die Mutter Ihres Kindes zu sein.