Wenn Sie einer Person mit besonderen Kündigungsschutz kündigen möchten, können Sie die Aufhebungen dieses Kündigungsschutzes unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Hier können Sie Publikationen für folgende Themenbereiche anfordern: Rechtliche Betreuung Verbraucherschutz: Produktsicherheit Gesundheit und Umwelt Arbeitsschutz Kundenschutz
Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht hat den gesetzlichen Auftrag den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
Sie können wegen einer Schwangerschaft oder der Betreuung eines kleinen Kindes nicht arbeiten gehen? Wie Sie Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil beantragen können, erfahren Sie hier.