Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Nacherbschaft"

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Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

Jeder Miterbe kann beim Nachlassgericht einen so genannten gemeinschaftlichen Erbschein für mehrere Erben beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.

Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus. Der Erbschein weist jedoch nicht alle Miterben aus.

Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

Für mehrere Erben kann ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden, der nicht alle Erben ausweist. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, geht dies aus dem Erbschein hervor. Er kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich ...

Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

Jeder Miterbe kann vom Nachlassgericht für mehrere Erben einen so genannten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Er weist aus, ob eine Vor- und Nacherbschaft besteht. Befinden sich Teile des Nachlasses im Ausland, kann er gegenständlich ...

Schenkungsteuerbescheid erhalten

Wenn Ihnen von einer anderen Person Vermögen geschenkt wird, unterliegt dies grundsätzlich der Schenkungsteuer.