Jeder Miterbe kann beim Nachlassgericht einen so genannten gemeinschaftlichen Erbschein für mehrere Erben beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus. Der Erbschein weist jedoch nicht alle Miterben aus.
Für mehrere Erben kann ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden, der nicht alle Erben ausweist. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, geht dies aus dem Erbschein hervor. Er kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich ...
Jeder Miterbe kann vom Nachlassgericht für mehrere Erben einen so genannten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Er weist aus, ob eine Vor- und Nacherbschaft besteht. Befinden sich Teile des Nachlasses im Ausland, kann er gegenständlich ...