Wenn Sie sich dafür entschieden haben, eine Erbschaft nicht anzunehmen, müssen Sie die Erbschaft ausdrücklich ausschlagen. Die Ausschlagungserklärung muss entweder persönlich in einem Termin vor dem Nachlassgericht oder bei einem Notar oder einer ...
Wenn Sie zum Beispiel einen Erbschein beantragen oder ein Testament abgeben möchten, wenden Sie sich an das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein dokumentierte erbende Person nicht die wirkliche Erbin beziehungsweise der wirkliche Erbe ist, muss der Erbschein wieder eingezogen werden.