Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde.
Bei unbekannten Erben und sicherungsbedürftigem Nachlass kann das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft anordnen.
Wenn Sie zum Beispiel einen Erbschein beantragen oder ein Testament abgeben möchten, wenden Sie sich an das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht.