Als Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist seit dem 01.04.2010 obligatorisch das elektronische Abfallnachweisverfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur der Beteiligten anzuwenden.
Sie können sich zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen beraten lassen. Sie erhalten Auskünfte über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen, zu möglichen Entsorgungswegen und notwendigen Nachweisen.
Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und wollen nicht am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen? Dann können Sie die Entsorgung über einen Sammelentsorgungsnachweis eines Beförderers organisieren.