Als Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist seit dem 01.04.2010 obligatorisch das elektronische Abfallnachweisverfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur der Beteiligten anzuwenden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gibt Auskunft über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie erteilt Auskünfte über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen und informiert über mö ...
Der Bereich "Trägerberatung und Bauangelegenheiten" unterstützt und berät Sie als Träger oder Trägerin einer Kindertagesstätte mit dem Ziel, die Qualität der Kindertagesstätte in Hamburg zu sichern und weiterzuentwickeln.