Die Gesundheitsämter der Bezirke beraten und überwachen die Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften in medizinischen Einrichtungen.
Das Amt für Arbeitsschutz hat den gesetzlichen Auftrag den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.