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Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrag und Ihre Vornamen ändern möchten, können Sie das beim Standesamt beantragen.
Namenserklärungen werden abgegeben, wenn sich nach z.B. Auflösung einer Ehe, Einbürgerung oder durch Heirat bei 'Patchwork'-Familien der Nachname ändert (Geburtsname, früherer Ehename, gemeinsamer Familienname). Auch ein ...
Sie haben Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben und möchten Ihn nun an das deutsche Recht angleichen.
Die Änderung des Familiennamens Ihres Kindes ist unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt möglich.