Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.
Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.