Wenn Sie als Mutter eines Kindes eine Bescheinigung über den Umfang Ihres Sorgerechtes benötigen, können Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie nicht (mehr) im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, können Sie eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen.
Sie beabsichtigen ein Grundstück zu verkaufen, oder zu kaufen bzw. haben bereits einen Grundstückskaufvertrag geschlossen und benötigen Informationen zum Vorkaufsrecht der FHH. Der LIG erteilt Auskünfte zur Prüfung ...