Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Reisepass beantragen. Insbesondere wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union reisen möchten, benötigen Sie einen Reisepass.
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder Sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen beantragen.
Wenn Sie legal in Hamburg leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in der Regel einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.
Wenn Sie legal in Hamburg leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in der Regel einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.
Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel. Seit dem 01.09.2011 löst der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) die als Klebeetiketten ausgestellten Aufenthaltstitel ab: die bisher als Klebeetikett erteilte ...