Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Als ein in Deutschland geborenes und/oder aufgewachsenes Kind können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 16 Jahren ein eigenständiges (also von Ihren Eltern unabhängiges), unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erhalten.
Wenn Sie ehemalige Deutsche oder ein ehemaliger Deutscher sind und seit fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Den betroffenen Ausländern oder Ausländerinnen ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden.
Möchten Sie sich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten und haben eine Niederlassungserlaubnis? Dann müssen Sie eine Bescheinigung über deren Fortbestand über diesen Zeitraum hinaus beantragen.
Inhaber /-innen einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, deren Lebensgemeinschaft nicht mehr fortbesteht, und Inhaber /-innen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Ehegatten, können eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Wenn Sie ein anerkannter Asylberechtigter / Asylberechtigte, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach drei oder fünf Jahren eine unbefristete ...
Als Familienangehörige /-r eines Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Einreise / Durchreise - Schengen-Staaten Schüler aus Drittstaaten (Nicht-EU Ländern), die in Deutschland einen Aufenthaltstitel besitzen (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis), benötigen kein Visum für die Schengen ...
Wenn Sie legal in Hamburg leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in der Regel einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.
Wenn Sie legal in Hamburg leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in der Regel einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.
Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel. Seit dem 01.09.2011 löst der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) die als Klebeetiketten ausgestellten Aufenthaltstitel ab: die bisher als Klebeetikett erteilte ...