Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet, verstirbt oder die Löschung bewilligt.
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen, zum Beispiel ein Wegerecht, können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.