Für Personen ohne festen Wohnsitz, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Freien und Hansestadt Hamburg haben, ist zentral das Finanzamt Hamburg-Mitte zuständig.
Ein Kind oder eine jugendliche Person befinden sich in einer akuten Gefahr oder Notlage? Die Fachkräfte vom Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) beraten und unterstützen.
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht? Die zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle prüft die Voraussetzungen und kann Ihnen gegebenenfalls eine Notunterkunft vermitteln.
Eine volljährige Person benötigt aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft Unterstützung? Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur rechtlichen Betreuung.
In Hamburg steht Ihnen die Hotline „Schnelle Hilfen für gefährdete obdachlose Menschen“ zur Verfügung. Wenn Sie eine hilflose, obdachlose Person sehen, können Sie diese Nummer anrufen, um eine schnelle Unterstützung zu veranlassen.
Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie Bürgergeld beantragen. Hier finden Sie wichtige Informationen zu Bürgergeld für Personen ohne festen Wohnsitz.