Als in Hamburg lebende wahlberechtigte Person ohne festen Wohnsitz können Sie nur an Wahlen teilnehmen, wenn Sie sich vorab in das Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen lassen.
Für Personen ohne festen Wohnsitz, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Freien und Hansestadt Hamburg haben, ist zentral das Finanzamt Hamburg-Mitte zuständig.
In Hamburg steht Ihnen die Hotline „Schnelle Hilfen für gefährdete obdachlose Menschen“ zur Verfügung. Wenn Sie eine hilflose, obdachlose Person sehen, können Sie diese Nummer anrufen, um eine schnelle Unterstützung zu veranlassen.
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht? Die zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle prüft die Voraussetzungen und kann Ihnen gegebenenfalls eine Notunterkunft vermitteln.