Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde.
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Wenn Sie als Vormund bestimmte Rechts-, Finanz- und Handelsgeschäfte für ihr Mündel (unter Vormundschaft stehende Person) tätigen wollen, müssen Sie dafür zunächst eine familiengerichtliche Genehmigung einholen.