Als Handwerksbetrieb, Pflegedienst, Ärztin bzw. Arzt oder Hebamme können Sie einen Sonderparkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie während Ihrer Arbeitseinsätze in bestimmten Bereichen parken.
Wenn in Ihrem Betrieb im (Früh-) Schichtdienst gearbeitet wird, können Sie für Ihre Beschäftigten Sonderparkausweise beantragen. Als Beschäftigte erhalten Sie den Sonderparkausweis über Ihren Arbeitgeber.
Wenn Ihr Betrieb innerhalb eines Bewohnerparkgebiets liegt, können Sie einen Sonderparkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie am Standort Ihres Betriebes parken.