Als Handwerksbetrieb, Pflegedienst, Ärztin bzw. Arzt oder Hebamme können Sie einen Sonderparkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie während Ihrer Arbeitseinsätze in bestimmten Bereichen parken.
Wenn in Ihrem Betrieb im (Früh-) Schichtdienst gearbeitet wird, können Sie für Ihre Beschäftigten Sonderparkausweise beantragen. Als Beschäftigte erhalten Sie den Sonderparkausweis über Ihren Arbeitgeber.