Auch durch Errichtung eines Erbvertrags kann die Nachfolge geregelt werden. Dies ist vor allem für unverheiratete Paare interessant, da diese weder nach gesetzlicher Erbfolge erben, noch ein gemeinschaftliches Testament errichten können.
Wenn Sie aufgrund der SED-Diktatur in der ehemaligen DDR zu Unrecht inhaftiert wurden, können Sie eine finanzielle Zuwendung beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.