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Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis.
Wenn Sie einen möglichen Verstoß gegen den Tierschutz beobachten, können Sie diesen beim zuständigen Bezirksamt anzeigen. Nutzen Sie dafür das bereitgestellte Anzeigeformular und senden Sie es an den Bezirk, in dem der Vorfall stattgefunden hat.