Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenfreie Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer.
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen bekommen, können Sie einen Sozialrabatt auf Zeitkarten des öffentlichen Personennahverkehrs erhalten.