Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Personenstandsregister"

27 Dienstleistungen gefunden für "Personenstandsregister"

Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens

Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrag und Ihre Vornamen ändern möchten, können Sie das beim Standesamt beantragen.

Geburt anzeigen

Die Geburt eines Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen.

Ausstellung einer Bescheinigung über Namensführung

Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem zuständigen Standesamt.

Geburt eines Kindes anzeigen durch andere Personen

Die Geburt eines Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen. Wenn die sorgeberechtigten Eltern des Kindes an der Anzeige verhindert sind, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt ...

Vorname ändern

Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.

Eheurkunde Ausstellung

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

Reihenfolge der Vornamen ändern

Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der ...

Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inklusive Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen

Wenn Sie ein Kind bekommen haben, sind Sie verpflichtet weitere Angaben und Nachweise zur Geburt beim Standesamt einzureichen. Die Krankenhäuser leiten Ihre Unterlagen möglicherweise auch weiter.

Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

Bestimmung bzw. Änderung des Familiennamens des Kindes

Die Änderung des Familiennamens Ihres Kindes ist unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt möglich.

Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen

Sie können einen Nachweis über Ihre Geburtszeit beantragen.

Beglaubigten Registerausdruck beantragen

Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden können auch als beglaubigter Ausdruck aus dem Register ausgestellt werden. Diese enthalten zumeist mehr Informationen als die Urkunden. Für die Eheschließung wird die Geburtsurkunde als beglaubigter ...

Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor und Sie benötigen diese für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

Angleichungserklärung

Sie haben Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben und möchten ihn jetzt an das deutsche Recht angleichen? Das ist möglich, wenn Sie jetzt eingebürgert oder als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt sind.

Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie Ihre Heirat in Deutschland registrieren lassen. Sie erhalten dann eine deutsche Eheurkunde für die im Ausland geschlossenen Ehe.

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Sie haben Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben und möchten Ihn nun an das deutsche Recht angleichen.

Namenserklärungen

Namenserklärungen werden abgegeben, wenn sich nach z.B. Auflösung einer Ehe, Einbürgerung oder durch Heirat bei 'Patchwork'-Familien der Nachname ändert (Geburtsname, früherer Ehename, gemeinsamer Familienname). Auch ein ...

Neubestimmung des Geburtsnamens für ein Kind erklären

Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind erklären (Sorgeerklärung), können Sie den Familiennamen des Kindes binnen 3 Monaten nach Abgabe der Erklärung neu bestimmen.

Beglaubigungen von Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.

Geburtsnamen wiederannehmen

Nach der Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft können Sie Ihren Geburtsnamen wieder als Familienname annehmen.

Hausgeburt anzeigen

Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt oder die Geburt Ihres Kindes benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen.

Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

Sterbefallanzeige

Anmeldung eines Sterbefalls

Sterbeurkunden, International

Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Sterbestandesamt). Für aktuelle Sterbefälle bitte die Dienstleistung - Sterbefallbeurkundungen - auswählen.

Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Im Todesfall können Sie als angehörige Person des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.