Die Geburt eines Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen. Wenn die sorgeberechtigten Eltern des Kindes an der Anzeige verhindert sind, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt ...
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der ...
Wenn Sie ein Kind bekommen haben, sind Sie verpflichtet weitere Angaben und Nachweise zur Geburt beim Standesamt einzureichen. Die Krankenhäuser leiten Ihre Unterlagen möglicherweise auch weiter.
Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden können auch als beglaubigter Ausdruck aus dem Register ausgestellt werden. Diese enthalten zumeist mehr Informationen als die Urkunden. Für die Eheschließung wird die Geburtsurkunde als beglaubigter ...
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor und Sie benötigen diese für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
Sie haben Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben und möchten ihn jetzt an das deutsche Recht angleichen? Das ist möglich, wenn Sie jetzt eingebürgert oder als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt sind.
Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie Ihre Heirat in Deutschland registrieren lassen. Sie erhalten dann eine deutsche Eheurkunde für die im Ausland geschlossenen Ehe.
Namenserklärungen werden abgegeben, wenn sich nach z.B. Auflösung einer Ehe, Einbürgerung oder durch Heirat bei 'Patchwork'-Familien der Nachname ändert (Geburtsname, früherer Ehename, gemeinsamer Familienname). Auch ein ...
Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind erklären (Sorgeerklärung), können Sie den Familiennamen des Kindes binnen 3 Monaten nach Abgabe der Erklärung neu bestimmen.
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Sterbestandesamt). Für aktuelle Sterbefälle bitte die Dienstleistung - Sterbefallbeurkundungen - auswählen.