Neben Einspruch und Klage besteht die Möglichkeit, auch außerordentliche Rechtsbehelfe zu ergreifen. Hierzu gehören neben der Petition (schriftliche Eingabe) an den Deutschen Bundestag oder die Hamburger Bürgerschaft auch die persönliche ...
Sie können sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen staatlichen Stellen und an die Volksvertretung wenden.