Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ...
Wenn Sie als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, müssen Sie vorab eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Bienenvölker, Einhufer, Laufvögel, Gehege Wild, Kameliden oder sonstige Klauentiere halten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Halten Sie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde, dann müssen Sie Ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse Hamburg unverzüglich melden. Künftig wird immer jährlich zum Stichtag 01.März der aktuelle Tierbestand von der ...
Sie sind für Ihren Tierbestand beitragspflichtig zur Tierseuchenkasse Hamburg und bekommen jedes Jahr einen Beitragsbescheid über den Jahresbeitrag zugeschickt.
Wenn Sie einen Jahrmarkt oder Wochenmarkt veranstalten, auf dem nur wenig Vieh verkauft wird, können Sie beantragen, dass diese Veranstaltung nicht überwacht wird. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Sie können eine Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung eines toten pferdeartigen Tieres (Equiden) in einem zugelassenen Tierkrematorium beantragen.